AGB
VON EVANESYAN PHOTOGRAPHY
Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle von EVANESYAN PHOTOGRAPHY durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Fotos.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte von EVANESYAN PHOTOGRAPHY durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung der Fotografin durch den Kunden.
3. Mit der Bestellung einer Dienstleistung oder Terminbuchung, gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.
4. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftige Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen von EVANESYAN PHOTOGRAPHY.
5. Die Offerten von EVANESYAN PHOTOGRAPHY haben eine Gültigskeitsdauer von 30 Tagen.
Leistungen von EVANESYAN PHOTOGRAPHY, Rechte und Pflichten des Kunden
6. Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen der Fotografin.
7. Von Fotografin nicht bearbeitete Bilder sind ein unfertiges Produkt und dürfen nicht anderen Fotografen oder Privatpersonen verändert werden.
8. Die Fotografin ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.
9. Falls nicht anders vereinbart, kann die Fotografin bei der Ausführung der fotografischen Arbeit Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.).
10. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1922) handelt).
11. Digital hergestellte Bilder (RAW-Dateien), bleiben in Eigentum der Fotografin. Der Kunde hat kein Retentionsrecht a überlassenem Bildmaterial.
12. Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.
13. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Werktagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Anderfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
14. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
15. Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 12) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat die Fotografin Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
16. Es obliegt nicht der Fotografin, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
17. Die Fotografin darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.
Nutzungsrechte
18. Nach dem Bezahlung des Werks, die Fotografin räumt dem Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte private Nutzungsrecht der fotografishcen Arbeit ein. Dieses beinhaltet ausschliesslich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Bei Vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, der Fotografin eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150 % des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.
19. Die Fotografin kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen, sofern mit dem Kunden vereinbart.
20. Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
21. Bei der Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebürende Namensnennung zu sorgen.
22. Der Kunde erhält einen Passwortgeschützten Zugang zur Fotogalerie, wo er seine Favoriten auswählen kann. Diese Bilder dürfen nicht heruntergeladen oder anderweitig geteilt werden.
23. Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch die Fotografin für die eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt die Fotografin dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.
Haftung
24. Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.
25. Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 20) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen der Fotografin.
26. Bei Ansprüchen gegen die Fotografin seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 12) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderung und Prozesskosten.
27. Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.
Honorar
28. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zahlbar innert 10 Werktagen ab Rechnungsstellung.
29. Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten Reisekosten, Spesen, etc. Sind nicht sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
30. Das Honorar (gemäss Ziffer 24) ist auch dann in voller höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
Höhere Gewalt
31. Ist es EVANESYAN PHOTOGRAPHY aufgrund höhere Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet EVANESYAN PHOTOGRAPHY auf das Einverlagen der vereinbarten Kosten. EVANESYAN PHOTOGRAPHY kann nicht rechtlich belangt werden und es kann keinen Schadensatz gefordert werden. Ist es EVANESYAN PHOTOGRAPHY aufgrund höhere Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern, kann die Fotografin nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
32. Ausschliesslicher Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin auch bei Lieferungen in Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Bern, 03.03.2023